Wiederkehrende Prüfung (WKP) der Standsicherheit von Windenergieanlagen
Alle Windenergieanlagen müssen in regelmäßigen Abständen durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung (WKP) der Standsicherheit alle 2 bis 4 Jahren ist Aufgabe eines bestellten Sachverständigen.
Als Inspektionsstelle Typ C werden die Anforderungen an die WKP gemäß DIN EN ISO/IEC 17020:2012 erfüllt.
Grundlage in Deutschland ist die Standsicherheitsrichtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Diese Norm ist gültig für Türme und Antennenbauwerke, zu denen auch Windkraftanlagen zählen.
Was muss bei der wiederkehrenden Prüfung beachtet werden?
Im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung legt der Hersteller Berechnungen und Zeichnungen vor, anhand derer geprüft wird, ob das Bauwerk unter kategorisierten Standortbedingungen für die Entwurfslebensdauer standsicher ist.
Seit 2007 hat der Sachverständigen-Beirat des BWE Grundsätze formuliert, um die Qualität und den Umfang der Prüfung zu konkretisieren.
Leistungsumfang der WKP
Die wiederkehrende Prüfung dient dazu, den aktuellen Zustand zu beurteilen, Schadenpotenziale zu erkennen und zu reduzieren. Die Beurteilung der Stand- und Betriebssicherheit der Windenergieanlage steht im Fokus.
Was wird bei der WKP geprüft?
Standsicherheit
Statische und dynamische Standsicherheit gemäß DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen.
Unterlagenprüfung
Herstellerberechnungen, Zeichnungen und Typenprüfdokumente werden vollständig gesichtet.
Sichtprüfung
Visuelle Inspektion von Turm, Fundament, Gondel, Rotorblättern und Blitzschutzsystem.
Blitzschutzmessung (optional)
Auf Wunsch: elektrische Messung von Erdungswiderstand und Ableitwiderständen gemäß DIN EN 62305 mit Prüfprotokoll.
Prüfprotokoll
Normenkonformes Protokoll mit Zustandsbewertung, Mängeln und Handlungsempfehlungen.
DAkkS-Prüfzeugnis
Akkreditiertes Prüfzeugnis als Typ-C-Inspektionsstelle – anerkannt von Behörden und Versicherern.
Blitzschutzmessung an Windenergieanlagen
Die Blitzschutzmessung kann auf Wunsch als optionale Ergänzung zur WKP beauftragt werden. Geprüft werden Erdungswiderstand, Ableitwiderstände und die Kontinuität der gesamten Blitzschutzanlage an Rotorblättern, Gondel und Turm. Das Blitzschutzmessprotokoll wird separat ausgestellt und dient als Nachweis gegenüber Versicherungen und Behörden.
- Erdungswiderstand am Fundament und der Erdungsanlage
- Ableitwiderstände an Rotorblättern, Gondel und Turm
- Dokumentation nach DIN EN 62305-3 und VDE 0185-305
- Optionales Blitzschutzprotokoll auf Wunsch als Ergänzung zum WKP-Bericht
Ihr Mehrwert durch die akkreditierte WKP
Rechtssicherheit
Erfüllung der gesetzlichen Prüfpflicht nach Landesbauordnung und DIBt-Standsicherheitsrichtlinie.
Unabhängigkeit
Als akkreditierte Typ-C-Inspektionsstelle sind wir weisungsfrei – kein Hersteller- oder Betreiberinteresse.
Lückenlose Dokumentation
DAkkS-akkreditiertes Prüfzeugnis für Versicherungen, Genehmigungsbehörden und Anlagenbetreiber.
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